Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.03.2006 - 11 WF 217/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Abänderung eines Beschlusses über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Korrektur der PKH-Bewilligung bei später als fehlerhaft erkannter Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 20.09.2005 - 33 F 125/02
- OLG Koblenz, 06.03.2006 - 11 WF 217/06
Papierfundstellen
- OLG-Report Koblenz 2006, 1014
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 08.01.2001 - 27 WF 216/00
Familienrecht; Vertrauensschutz bei bewilligter Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2006 - 11 WF 217/06
c) Ebenso wenig kommt, worauf das Amtsgericht seine Entscheidung auch nicht gestützt hat, eine Aufhebung der Ausgangsentscheidung nach § 124 Nr. 3 ZPO in Betracht (zum insoweit eingreifenden Vertrauensschutz vgl. OLG Köln FamRZ 2001, 1534; s. auch Senatsbeschluss vom 24. November 2005 - 11 WF 732/05 -). - OLG Bamberg, 19.11.2002 - 2 WF 207/02
Besetzung des Beschwerdesenats im Prozesskostenhilfeverfahren; Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2006 - 11 WF 217/06
Die Abänderung des Bewilligungsbeschlusses gemäß § 120 Abs. 4 ZPO setzt eine nachträgliche Veränderung der maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse voraus; die Korrektur einer später als fehlerhaft erkannten Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit rechtfertigt sie nicht (Senatsbeschluss vom 1. März 2006 - 11 WF 212/06 - OLG Bamberg NJW-RR 2003, 1163;… Musielak/Fischer, Zivilprozessordnung, 4. Auflage 2005, § 120 Rn. 11, Philippi in: Zöller, 25. Auflage 2005, § 120 Rn. 20;… Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 62. Auflage 2004, § 120 Rn. 21).
- BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08
Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang - …
Die ursprüngliche Entscheidung darf nicht geändert werden, wenn die Vermögensverhältnisse der Partei unverändert geblieben sind, aber zuvor, also bei der ursprünglichen Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe, fehlerhaft beurteilt worden sind (Thüringer LAG 11. Dezember 2006 - 8 Ta 157/06 - zu II der Gründe; OLG Koblenz 6. März 2006 - 11 WF 217/06 - OLGR Koblenz 2006, 1014; OLG Karlsruhe 31. Mai 2000 - 2 WF 40/00 und 41/00 - zu II 1 b der Gründe).